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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ballonpilot GmbH

1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen Ballonpilot GmbH und der jeweilige Auftraggeber, nach der ersten Terminvereinbarung der Fahrgast/ Ballonpassagier. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass jeder von ihm angemeldete Fahrgast Kenntnis von den AGB und Beförderungsbestimmungen erhält.

2. Es werden ausschliesslich Gutscheine verkauft, die mit der entsprechenden Leistung (gem. Angebot der Ballonpilot GmbH) oder einem Wertbetrag in CHF bezeichnet sind. Der jeweilige Wert des Gutscheins ist auf der Rechnung ersichtlich und kann zu jeder Zeit erfragt werden. 

3. Eine Stornierung der Bestellung ist nur innerhalb von 10 Tagen nach Kauf (es gilt das Rechnungsdatum) und gegen Rücksendung der Original-Gutscheine möglich. Wir erheben für die Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- pro Gutschein. Nach den obengenannten 10 Tagen ist keine Rückerstattung mehr möglich und der ganze Rechnungsbetrag gilt als geschuldet. Der Käufer erklärt sich mit der Nichtinanspruchnahme des 10-tägigen Rückgaberechts mit den genannten Vertragsbedingungen einverstanden. Ohne die Rücksendung der Original-Gutscheine bleibt der Kaufvertrag aktiv und die Rechnungssumme bleibt geschuldet.

4. Die Preise gelten für die Ballonfahrt, inkl. Personenversicherung und Transport mit dem Begleitfahrzeug vom Besammlungsort zum Startplatz und nach der Fahrt vom Landeplatz zurück zum Besammlungsort.

5. Der Gutschein ist gemäss den auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingungen zahlbar. Erst nach vollständiger Bezahlung erhält der Gutschein Gültigkeit und der Fahrgast kann einen Termin zur Ballonfahrt vereinbaren. Passagiere, die keinen Gutschein für die Ballonfahrt haben, können den Fahrtpreis vor dem Start in bar bezahlen. 

6. Die ausgestellten Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig. Der Gutschein ist übertragbar. Eine Verlängerung des Gutscheins behält sich das Luftfahrtunternehmen vor. Die Verlängerung sollte vor Ablauf des Fahrscheins beantragt werden. Bei Neuausstellung eines bestehenden Gutscheins fällt ein Unkostenbeitrag von CHF 30.- pro Ticket an.

7. Schadenersatzansprüche aufgrund wetterbedingter, technischer, nicht Erreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl oder krankheitsbedingter (Pilotenausfälle) Fahrtabsage am Vortag/Tag des Termins oder am Startplatz sind ausgeschlossen. Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl kann eine Fahrt bis 1 Tag vor der Ballonfahrt oder Nichterscheinen der erforderlichen Teilnehmerzahl am Startplatz, abgesagt werden. Die Fahrgäste werden unverzüglich über die Nichtdurchführung in Kenntnis gesetzt, Ihnen wird eine für Sie kostenfreie Umbuchung angeboten.

8. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung der Ballonpilot GmbH liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsmässig durchgeführt.

9. Wenn ein Gast den Gutschein verloren hat, so kann er einen Ersatzgutschein anfordern. Bei Neuausstellung eines bestehenden Gutscheins fällt ein Unkostenbeitrag von CHF 30.- pro Ticket an.

Anmeldung / Teilnahme

10. Wenn Sie im Besitz eines gültigen Gutscheins sind, dann melden Sie sich bald bei uns, so dass wir einen Termin für Ihre Fahrt vereinbaren können. Die Terminvereinbarung erfolgt per Telefon, WhatsApp, SMS (079 204 82 46) oder per Mail info [at] ballonpilot.ch (info[at]ballonpilot[dot]ch) . Wir werden einen für Sie passenden Termin vereinbaren, mit Gruppen vereinbaren wir von Beginn an 2-4 Termine. Einen halben Tag vor der Fahrt (am Vorabend bei Morgenfahrten, am Mittag bei Abendfahrten) telefonieren wir zusammen und besprechen die Details, wie Treffpunkt, Zeit und geplanter Ablauf der Fahrt. Wir treffen uns immer an Orten, wo Sie Ihr Fahrzeug parken können. Nach Absprache holen wir Sie auch an einem Bahnhof in der Region ab. Auch bei schlechtem Wetter telefonieren wir zusammen und vereinbaren einen neuen Termin.

Wir setzen alles daran, eine Beurteilung vorzunehmen, welche eine sichere Ballonfahrt zulassen. Im Zweifelsfall bleiben wir am Boden und sagen die Fahrt zu Ihrer und unserer Sicherheit ab. 

Wenn Sie zur vereinbarten Zeit nicht am Treffpunkt erscheinen, dann verliert der Gutschein seine Gültigkeit. 

Gesundheit / Bekleidung

11. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass sich unsere Passagiere einer guten Gesundheit erfreuen und keine körperlichen Einschränkungen und/ oder gesundheitlichen Probleme haben. Sie sollten in der Lage sein während der Dauer der Ballonfahrt zu stehen (ausgenommen Flying Sofa) und problemlos auf einer Höhe von min 2000 m zu schweben und beim Aufbau und Verpacken des Ballons mitzuhelfen. Der Korbrand ist ca. 1,20 m hoch. Alle unsere Passagierkörbe verfügen über Türen, welche den Einstieg in den Korb erleichtern. Es kann jedoch vorkommen, dass der Korb über die fussbreite Öffnung bestiegen oder auch nach der Fahrt verlassen werden muss. 

Ausschluss: Unter Drogen oder Medikamente stehende, alkoholisierte und sichtlich beeinträchtige Personen werden nicht befördert. Die Verantwortung obliegt dem Piloten. Das Rauchen ist während des ganzen Events, insbesondere während der Ballonfahrt strikt verboten. Aber auch während der Aufrüst- und Verpackungsarbeiten ist das Rauchen nicht gestattet.

12. Teilen Sie uns bei der Reservation mit, wenn Sie gesundheitlich einschränkt sind.

13. Bei Herz + Kreislauf Problemen konsultieren Sie zuerst Ihren Arzt.

14. Schwangeren ab dem 6. Monat raten wir von einer Ballonfahrt ab.

15. Kinder befördern wir ab einer Grösse von 120cm, in Begleitung von mindestens einer erwachsenen Person. Ob Sie ein Kind mitnehmen möchten, überlassen wir Ihnen, denken Sie jedoch daran, dass man im Ballon 90 – 120 Minuten lang mehr oder weniger ruhig steht und die Aussicht geniessen kann. Erfahrungsgemäss ist dies für viele Kinder einfach zu lang. 

14. Bekleidung: Wir empfehlen der Saison entsprechende sportliche Kleidung und Wander- oder Turnschuhe (keine Absätze!). Da wir mit dem Wind fahren, ist es im Ballon oft wärmer als in der Umgebung, daher kleiden Sie sich idealerweise nach dem Zwiebelprinzip, so dass sie etwas ausziehen können. Denken Sie an ausreichenden Sonnenschutz (Sonnenbrille, Sonnencreme und Kopfbedeckung).

Unsere Passagiere

15. Es besteht kein Anspruch auf einen speziellen Ballon aus unserer Flotte. Wir wählen den Ballon entsprechend der Nachfrage aus und fahren mit 2 – 8 Passagieren. Natürlich versuchen wir, möglichst allen Wünschen gerecht zu werden.

16. Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt ist der Passagier verantwortlich. Nicht oder zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitiges Absagen (48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) liegt in der Verantwortung des Passagiers. Wenn Sie zur vereinbarten Zeit nicht am Treffpunkt erscheinen, dann verliert der Gutschein seine Gültigkeit. 

17. Wetterbedingt (Windrichtung und -stärke) kann der Startort/Treffpunkt kurzfristig gewechselt werden. Wir setzen alles daran, Ihnen eine schöne und sichere Ballonfahrt zu bieten.

18. Begleitpersonen haben in unseren Fahrzeugen keine Mitfahrgelegenheiten.

19. Der Gutschein muss zum Start mitgebracht und dem Piloten abgegeben werden. 

20. Passagiere ohne Gutscheine bezahlen den Preis für die Ballonfahrt in bar vor der Fahrt.

21. Für abgelaufene Gutscheine bedarf es einer Absprache mit dem Anbieter (Ballonpilot GmbH).

22. Fotografieren und Filmen ist erlaubt, für Kameras, Brillen und Videogeräte etc. können wir jedoch keine Haftung übernehmen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die sichere Verwahrung während der gesamten Ballonfahrt, einschliesslich Aufrüstung, Start und Landung sowie den Autofahrten zum Startplatz und vom Landeplatz zurück zum Treffpunkt, verantwortlich.

23. Vor Beginn der Startvorbereitungen werden Sie durch den Piloten einige Verhaltensregeln und sonstige Informationen erhalten. Allen Anweisungen des Ballonpiloten muss zwingend Folge geleistet werden.

24. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz der Ballonpilot GmbH in 4853 Riken AG. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.

Beförderungsbedingungen der Versicherung

«Angaben Beförderungsschein: Gerichtsstandvereinbarung für Passagiere / Anwendbares Recht
Sämtliche Ansprüche gegenüber dem Luftfrachtführer, dem Luftfahrzeugbetreiber, dem Luftfahrzeughalter oder dem Luftfahrzeugeigentümer, ihren jeweiligen Aktionären, Gesellschaftern, Organen, Hilfspersonen oder Angestellten, oder den Nachkommen jeder dieser Personen oder Gesellschaften (die «geschützten Parteien»), sind bei Personenschäden oder im Todesfall im Zusammenhang mit diesem Transport, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausschliesslich nach Schweizer Recht und ohne Beachtung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. Mit Ausnahme der Fälle, bei welchen das Montrealer Übereinkommen («MÜ») zur Anwendung gelangt, sind sämtliche Ansprüche ausschliesslich von den Gerichten am Schweizer Wohnsitz des Klägers oder des Beklagten zu behandeln. Falls das MÜ zur Anwendung gelangt, ist der erstattungsfähige Schadenersatzanspruch gemäss Art. 17 MÜ nach Schweizer Recht zu beurteilen.

Der Passagier anerkennt ausdrücklich, dass nach Schweizer Recht Entschädigungen bei Körperschäden oder im Todesfall geringer ausfallen können als nach Rechtsordnungen anderer Staaten unter ähnlichen Umständen. Jede geschützte Partei kann von dieser Klausel Gebrauch machen. Der unterzeichnende Passagier anerkennt, dass er alle obenstehenden Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat und er sich für sich und seine Nachkommen verbindlich bindet.

Hinweise zur Haftung:
Die Beförderung aufgrund dieses Beförderungsscheins unterliegt den Haftungsbestimmungen der zum Zeitpunkt des Fluges geltenden Fassung des Obligationenrechts (OR), der Verordnung über den Lufttransport (LTrV) vom 17. August 2005 oder des Übereinkommens von Montreal vom 28. Mai 1999 (MÜ). Diese regeln die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung eines Passagiers, für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck und für Verspätung.

Wenn die LTrV oder das MÜ Anwendung finden, kann die Haftung beschränkt sein:

1. Für Körperschäden bis zu 250‘000 Sonderziehungsrechten (SZR) bei gewerbsmässigen Flügen oder >2‘700kg MTOM Flügen, sowie 151‘880 (SZR bei privaten entgeltlichen Flügen kann die Haftung weder aus geschlossen noch beschränkt werden. Darüber hinaus kann sich der Luftfrachtführer, bei bestimmten gesetzlich festgelegten Entlastungsgründen, von der Haftung befreien.

2. Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck ist die Haftung auf 1‘519 SZR pro Passagier begrenzt. Reisegepäck, dessen Wert diesen Betrag übersteigt, sollte der Passagier vor Antritt der Reise dem Lufttransportführer melden oder vollständig versichern.

3. Bei Verspätung ist die Haftung auf 6‘303 SZR pro Passagier begrenzt.
Leistungen, die den Schadenersatz-Anspruchsberechtigten aus der vom Luftfrachtführer oder vom Luftfahrzeughalter allenfalls abgeschlossenen Insassenunfall-Versicherung ausgerichtet werden, und allfällige Vorauszahlungen, die vom Luftfrachtführer oder für dessen Rechnung geleistet werden, sind im vollen Umfang auf die Haftpflichtansprüche anzurechnen.

Enthaftungserklärung des Fluggastes gegenüber dem Piloten eines Luftfahrzeuges
Der unterzeichnende Fluggast erklärt hiermit freiwillig, dass er auf allfälligen Schadenersatz und Genugtuungsforderungen im Zusammenhang mit dem bezeichneten Flug gegenüber dem genannten Piloten verzichtet, soweit dies nach Gesetz zulässig ist. Der Fluggast ist sich über die Tragweite dieser Enthaftungserklärung bewusst.